Pressemeldung vom 23.07.2024
Bayerisches Ladenschlussgesetz: Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Die IHK für München und Oberbayern sieht das neue bayerische Ladenschlussgesetz als ein wichtiges Signal für mehr Öffnungsmöglichkeiten für Ladeninhaber in Bayern.
IHK begrüßt anlasslose Einkaufsnächte und Rechtssicherheit für digitale Kleinstsupermärkte
„Die neuen Regeln, insbesondere zu den acht anlasslosen Einkaufsnächten an Werktagen werden nachhaltig zur Belebung des Einzelhandels und der Innenstädte beitragen. Außerdem werden die Unternehmen und Kommunen von bürokratischen Antragsverfahren entlastet“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Die IHK hat sich im Auftrag ihrer vielen Mitglieder aus dem Einzelhandel, dem Tourismus, aus der Immobilien- und Dienstleistungsbranche in vielen Gesprächen mit der Politik zum Ladenschluss für eine Modernisierung mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie ausgesprochen“, so Gößl weiter.
Die IHK sieht es als positive Entwicklung für neue Formen der Nahversorgung an, dass die digitalen Kleinstsupermärkte nun auch per Gesetz an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die Gemeinde vor Ort den zeitlichen Rahmen vorgibt. Ebenso positiv seien die angekündigten neuen Freiräume beim Warensortiment für Läden in touristischen Gebieten und Ausflugsorten, die auch bisher schon an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen dürfen.