Pressemeldung vom 27.02.2024

DSGVO: 81 Prozent der bayerischen Unternehmen beklagen hohen Aufwand

datenschutz_eu_datenschutzgrundverordnung__dsgvo__w1920xh1080_cutout

Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) empfindet die große Mehrheit der Unternehmen im Freistaat die EU-weiten Regeln vor allem als Bürokratietreiber. 81 Prozent der bayerischen Unternehmen beklagen laut einer Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) einen hohen oder extrem hohen Aufwand bei der DSGVO-Umsetzung.

BIHK fordert Entlastungen bei anstehender Überprüfung

„Gleichzeitig kritisieren viele Betriebe eine große Rechtsunsicherheit, da es selbst innerhalb Deutschlands verschiedene Auslegungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer gibt“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

„Die Unternehmen brauchen praktikable und einfach umsetzbare Regelungen, wenn die EU tatsächlich weltweit Vorreiter und Vorbild beim Datenschutz sein will. In diese Richtung muss der Gesetzgeber tätig werden, wenn die DSGVO in den kommenden Monaten turnusmäßig in Brüssel auf den Prüfstand gestellt wird. Zu begrüßen wäre ein risikobasierter, an Unternehmensgröße und Art der Datenverarbeitung orientierter Ansatz, der insbesondere kleine Unternehmen vor unverhältnismäßigen Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten schützt, Haftungsfragen rechtssicher klärt und wirksam vor rechtsmissbräuchlichen Schadenersatzansprüchen schützt“, so Gößl weiter.

Besonders aufwändig sind laut Umfrage das Erstellen und die fortdauernde Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen für alle Unternehmensprozesse, in denen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Auf Platz 2 folgt das Erstellen und Umsetzen von Datenlöschkonzepten, an dritter Stelle liegen für die Unternehmen die Datenschutzinformationspflichten.

Der BIHK kritisiert zusätzlich, dass neben der DSGVO ein Wildwuchs an EU-Regulierungen der Datenökonomie droht, der nicht mehr überschaubar und teilweise widersprüchlich ist. Zu nennen seien hier unter anderem der Artificial Intelligence Act, der Data Act und der Data Governance Act.