Pressemeldung vom 11.01.2022
Bayerische Wirtschaft fordert schnelle Änderung der Hotspot-Regelung
11.01.2022 - Die Wirtschaft im Freistaat fordert von der Bayerischen Staatsregierung eine möglichst zeitnahe Überprüfung und Anpassung der sogenannten Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000.
BIHK-Präsident Lutz: Teil-Lockdown ab 1000er-Inzidenz muss auf den Prüfstand
„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen in ganz Bayern leider rapide ansteigen. Bereits in wenigen Tagen werden voraussichtlich einige Regionen Bayerns über die 1000er- Inzidenz rutschen. Bleibt die bisherige Regelung unverändert bestehen, rauschen die betroffenen Landkreise und Städte sehr schnell in einen Teil-Lockdown mit schweren wirtschaftlichen Schäden“, warnt Klaus Josef Lutz, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
Der BIHK begrüßt daher die Ankündigung von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), die Staatsregierung wolle die bislang bestehende Regelung überprüfen und gegebenenfalls entschärfen. „Die Wirtschaft hofft, dass die Staatsregierung spätestens bei der nächsten Kabinettssitzung am kommenden Dienstag entsprechende Änderungen und Anpassungen an der Hotspot-Regelung vornimmt“, sagt Lutz.
„Handelt die Politik nicht, droht Gastronomen, Hoteliers sowie Betreibern von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen inklusive Seilbahnen landesweit die Betriebsschließung. Das wäre fatal und würde zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer in Existenznot bringen“, so der BIHK-Präsident. „Wir dürfen Corona mit seinen Mutationen auch weiterhin nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber unsere Unternehmen haben mit Investitionen in entsprechende Vorkehrungen bewiesen, dass wirtschaftliches Handeln mit effektivem Infektionsschutz gut zusammengeht“, betont Lutz. Er verweist darauf, dass nach aktuellem Stand die Omikron-Variante zu signifikant weniger schweren Verläufen führt.
Wirtschaft begrüßt Beibehalten von 2G in der Gastronomie
Mit ihren heutigen Beschlüssen sowie Entscheidungen geht die Bayerische Staatsregierung aus Sicht der Wirtschaft bereits in die richtige Richtung, die Rechtsvorgaben den neuen Gegebenheiten anzupassen. „Wir begrüßen, dass in der bayerischen Gastronomie abweichend von der 2Gplus-Bundesregelung weiterhin 2G gilt, zumal Bars, Kneipen und Discos in Bayern anders als in anderen Bundesländern ja schon seit dem 24. November vollständig geschlossen sind“, sagt Lutz. „Wäre Bayern den anderen Bundesländern mit einer zusätzlichen Testpflicht für zweifach Geimpfte und Genesene für den Besuch in Gaststätten gefolgt, hätte dies die ohne hin schon bestehende Unsicherheit im eh schon schwer beeinträchtigten Gastgewerbe massiv verschärft“, erklärt der BIHK-Präsident. „Ein regelmäßiges Hin und Her bei den Corona-Regeln schreckt nicht nur Kunden und Gäste ab, sondern hält die Unternehmerinnen und Unternehmer auch vom eigentlichen Tagesgeschäft ab und führt im schlimmsten Fall dazu, dass Teile der Gesellschaft die Maßnahmen nicht mehr mittragen.“
Die verkürzte Quarantäne für alle Erwerbstätigen unabhängig von Berufsgruppen und Branchen ist laut Lutz eine erfreulich klare Entscheidung im Sinne der Gleichbehandlung und entschlackt auch den Regel-Wirrwarr. Für die Vereinfachung sowie Vereinheitlichung, die Bund und Länder am Freitag beschlossen hatten und in Bayern in dieser Form umgesetzt wird, hatten sich die IHKs im Vorfeld eingesetzt.