Pressemeldung vom 07.01.2022

Corona-Beschlüsse: Wirtschaft begrüßt verkürzte Quarantäne

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07.01.2022 - Die heutigen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern geben aus Sicht der IHK für München und Oberbayern ein zweigeteiltes Bild ab. „Einerseits gibt es klare Signale, das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht noch weiter herunterzufahren und die Hilfen für betroffene Unternehmen auszuweiten. Anderseits bereitet uns vor allem die beschlossene 2Gplus-Regelung für die Gastronomie große Sorgen“, erklärt IHK-Präsident Klaus Josef Lutz.

IHK-Präsident Lutz: Skepsis bei 2Gplus-Regel für die Gastronomie

Als richtigen Schritt bewertet die oberbayerische Wirtschaft, dass die Quarantänedauer für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten verkürzt wird und für Menschen mit Booster-Impfung, frisch Zweitgeimpfte sowie Genesene gänzlich wegfällt. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Neuregelung für alle Erwerbstätigen gleichermaßen gilt. Die Sonderverkürzung für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, womit wohl die sogenannten „Kritis“-Sektoren gemeint sein dürften, wird in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen und zusätzlicher Bürokratie führen“, sagt Lutz. Der IHK-Präsident betont: „Jeder Erwerbstätige in der Industrie, dem Handel, im Handwerk sowie in den Dienstleistungen genauso wie Freiberufler und das Personal im öffentlichen Bereich tragen mit ihrer unverzichtbaren Arbeit dazu bei, dass das öffentliche Leben und die Versorgung der Menschen im Land funktionieren.“ Eine einheitliche verkürzte Quarantäne für Jedermann wäre laut Lutz einfacher, klarer und am Ende auch gerechter.

Die IHK begrüßt ausdrücklich die erweiterten Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV. Unternehmen, die Zugangskontrollen organisieren müssen, wie zum Beispiel Einzelhändler, Gastronomen, Fitness- und Kulturbetriebe, können sich ihren erhöhten Personal- und Organisationsaufwand jetzt vom Staat erstatten lassen. Außerdem sind im Rahmen einer Sonderregelung für den Monat Januar Betriebe bei freiwilliger vorübergehender Schließung – wenn also ein Aufsperren aufgrund der Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen unwirtschaftlich wäre – ebenfalls antragsberechtigt. „Für beide Erleichterungen in der Überbrückungshilfe IV hatten wir uns als IHK im Vorfeld stark gemacht und uns gegenüber der Politik eingesetzt“, erklärt IHK-Präsident Lutz. Seit dem 7. Januar können die Anträge auf Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden.

Skeptisch sieht Lutz genauso wie Bayerns Ministerpräsident Söder die beschlossene 2Gplus-Regel für die Gastronomie. „Bei den Unternehmerinnen und Unternehmern besteht die berechtigte Sorge, dass durch die zusätzliche Testpflicht weniger Gäste kommen und Umsatzeinbußen drohen könnten. Bereits die bisherige Regelung hat zu Unsicherheiten bei den Betreibern geführt, die sich nun noch verstärken dürften“, so der IHK- Präsident. „Allerdings ist es eine gute Nachricht, dass Gäste mit einer sogenannten Booster-Impfung keinen zusätzlichen Test vorweisen müssen. Zudem ist die Regelung immer noch besser als ein genereller Lockdown für die gesamte Branche.“

Lutz appelliert an die Politik, dass die angeordneten Regelungen immer wieder auf den Prüfstand müssten. „Wenn es medizinisch vertretbar ist, müssen auch Erleichterungen in die Wege geleitet werden“, so der IHK-Präsident. Er wünsche sich zudem Solidarität untereinander. „Solidarisch-Sein heißt für mich auch, sich impfen zu lassen und damit zum hoffentlich baldigen Ende der Pandemie beizutragen.“ Das gemeinsame Ziel sei doch, eine neue Welle mit explodierenden Infektionszahlen, einer Überlastung des Gesundheitssystem sowie erneuten Grundrechtseingriffen und einem Herunterfahren des öffentlichen Lebens mit extremen wirtschaftlichen Schäden zu verhindern, sagt Lutz.