Pressemeldung vom 29.12.2021
BIHK fordert erneut Ende der 2G-Regel im Einzelhandel
29.12.2021 - Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt den heutigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bekleidungsgeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören und damit nicht der 2G-Regel im Einzelhandel unterliegen.
Gößl: Heutiger Gerichtsbeschluss zu Bekleidungsgeschäften öffnet Tür für weitere Sortimente
„Der Beschluss öffnet nun auch Tür und Tor für Geschäfte in anderen Sortimenten wie Sportwaren oder Möbel, sich zu Händlern von Waren des täglichen Bedarfs zu zählen. Händlern von Schuhen, Büchern, Schnittblumen, Gartengeräten sowie Spielwaren wurde dies ohnehin bereits zugestanden“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. Das Urteil zeige, dass die auf Sortimentsabgrenzungen basierenden Corona-Regeln im Einzelhandel dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen und weder fair noch praxistauglich sind.
„Die 2G-Regel hatte im Weihnachtsgeschäft bei den betroffenen Händlern zu viel Verdruss, Kosten und Umsatzeinbußen geführt“, betont Gößl. Es sei nach all diesen Querelen nur ein sehr schwacher Trost für die Unternehmen, dass sie weiterhin Anspruch auf Überbrückungshilfen haben, sollten sie im Dezember einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 erlitten haben. Es werde nun auch Fälle geben, in denen Einzelhändler auf den im Nachhinein unnötigen Kosten für die 2G-Kontrollen sitzen bleiben werden.