Pressemeldung vom 01.12.2021
IHK München zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
01.12.2021 - Die IHK für München und Oberbayern sieht Licht und Schatten im aktuell diskutierten Änderungsentwurf zum Bayerischen Klimaschutzgesetz. Die Wirtschaft steht hinter einer Stärkung des Klimaschutzes und setzt dabei auf marktwirtschaftliche Instrumente, Anreize und Innovationen.
Pauschale Solaranlagenpflicht für Gewerbebauten lässt hohe Kosten befürchten
Daher befürwortet die IHK u.a. die vorgesehene stärkere Förderung von Forschung und Entwicklung für klimafreundliche Technologien wie Wasserstoffantriebe und CleanTech sowie die Pläne zur natürlichen CO2-Speicherung durch Wiedervernässung von Mooren und durch Stärkung der Wälder.
Die Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen insbesondere für Neubauten ist ein richtiger Ansatz, vor allem auch als Beitrag der Städte zur Energiewende. Wünschenswert ist dabei ein marktwirtschaftlicher Ansatz, z.B. durch Befreiung des Eigenverbrauchs von Solarstrom von Entgelten und Umlagen auch für größere Anlagen. Eine pauschale Solaranlagenpflicht für Gewerbebauten lässt dagegen noch mehr Bürokratie und Kontrolle, sowie in vielen Fällen unnötig hohe Kosten befürchten. Mit dem Ausbau der Solarenergie auf öffentlichen Gebäuden kann der Freistaat dagegen seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Der Nutzen eines aufwändig zu erstellenden Solar-Katasters für sämtliche Dächer in Bayern erschließt sich nicht. Bei der Nutzung von Wind- und Wasserkraft sowie von Biomasse gibt es noch relevante Potenziale in Bayern. Alle Formen der Erzeugung von erneuerbaren Energien müssen ausgereizt werden. Die IHK setzt bei der Energiewende generell auf die Nutzung aller noch verbleibenden Handlungsoptionen, auf Technologieoffenheit und Wettbewerb.
Die IHK mahnt zudem eine realistische Zielsetzung der Staatsregierung bei der Klimaneutralität an - viele der ambitionierten Ziele dürften unter den gegebenen Bedingungen aus eigener Kraft nur schwer erreichbar sein. Genehmigungs- und Planungsprozesse müssen im Tempo verdoppelt bis verdreifacht werden, ebenso alle erforderlichen Kapazitäten in der Umsetzung. Bei alledem muss die Energieversorgung sicher und bezahlbar bleiben, da Klimaschutzinvestitionen eine starke Wirtschaft voraussetzen.
Das Bayerische Klimaschutzgesetz wurde am 23. November 2020 vom Bayerischen Landtag verabschiedet wurde und soll in den kommenden Monaten geändert werden.