Pressemeldung vom 13.04.2021
Kein Licht am Ende des Corona-Tunnels
Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) bewertet die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Testangebotspflicht der Unternehmen sowie zur neuen bundesweiten Corona-Notbremse als Schritte in die falsche Richtung.
Hoffnungsschimmer im bayerischen Einzelhandel beseitigt / Testpflicht fragwürdig
„Die Corona-Politik gleitet immer mehr ab zu einem Flickwerk von Verschärfungen, Pflichten und Verboten. Mit den endlich steigenden Impfquoten, dem systematischen Freitesten bei digitaler Kontaktverfolgung und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Wirtschaft wäre mehr Spielraum für kontrollierte Öffnungen bei gleichzeitig effektivem Infektionsschutz möglich“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.
Die neue Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 sei ein Rückschlag für Bayern, insbesondere für den stationären Einzelhandel außerhalb der essenziellen Sortimente. „Die Händler hatten sich gerade auf die ‚Click&Meet‘-Möglichkeiten mit Tests bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 200 vorbereitet – und jetzt zertrümmert der Bund auch diese letzte Option. Damit stirbt in vielen Geschäften die letzte Hoffnung, noch irgendwie das Licht am Ende des Corona-Tunnels zu erreichen“, sagt der BIHK-Chef. Die für Bayern angekündigten Modellprojekte für Öffnungen nach dem Tübinger Modell seien damit ebenfalls vom Tisch. „Aktuell weisen 85 von 96 bayerischen Städten und Landkreisen eine Inzidenz von über 100 auf. Es droht also eine quasi flächendeckende Schließung des innerörtlichen Wirtschaftslebens. Keine Läden, keine Gastronomie, keine Kultur und dazu keine Aussicht auf kontrollierte alternative Möglichkeiten“, unterstreicht Gößl.
Die beschlossene Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sei die Folge einer verschleppten bevölkerungsweiten Teststrategie. „Viele kleine und mittlere Unternehmen finden es fragwürdig, dass der Staat Aufgaben und Kosten des allgemeinen Infektionsschutzes per Verordnung auf sie abwälzt. Gleichzeitig ist es den Unternehmern aber nicht erlaubt, ihre Mitarbeiter zu verpflichten, die Tests zu nutzen oder nur mit negativem Testergebnis zur Arbeit zu kommen“, sagt Gößl. Unklarheiten, ab wann die Verordnung gelten soll, verstärken die durch die Pflicht ausgelösten Unsicherheiten. Zudem werde so das große freiwillige Engagement entwertet, dass die große Mehrheit der Unternehmen seit der besseren Verfügbarkeit der Tests gezeigt hat.
Der BIHK widerspricht außerdem Darstellungen, dass alle Unternehmen durch die Corona-Überbrückungshilfen einen Ausgleich für die Test-Kosten erhalten können. „Dies betrifft nur Unternehmen, die antragsberechtigt für die Hilfen sind – das bedeutet, es müssen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorkrisenniveau vorliegen“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer. Geschäftseinbrüche dieser Größenordnung beschränken sich vorwiegend auf die von den Schließungen betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel, Tourismus und Veranstaltungswirtschaft, deren Mitarbeiter wegen der Schließung gar nicht mehr im Betrieb präsent sind.