Pressemeldung vom 27.11.2024

IHK-Vollversammlung senkt rückwirkend Beitrag für Mitgliedsunternehmen

Sitzung der IHK-Vollversammlung am 26. November 2024

Die IHK für München und Oberbayern senkt für ihre Mitgliedsunternehmen rückwirkend für das Jahr 2024 die Umlage, die zusammen mit dem Grundbeitrag den Mitgliedsbeitrag bildet. Das hat die Vollversammlung bei ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag beschlossen. Damit reduziert sich der Umlagehebesatz rückwirkend für das Jahr 2024 von geplanten 0,09 Prozent auf 0,032 Prozent des Gewerbeertrags beziehungsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb. Für das Jahr 2025 wurde der Umlagehebesatz wieder auf 0,09 Prozent festgelegt.

Oberbayerische Wirtschaft beschließt Forderungen an nächste Bundesregierung

Die IHK für München und Oberbayern liegt mit der Höhe ihrer Umlage weit unterhalb des deutschen Durchschnitts. Die IHK-Grundbeiträge werden laut gestrigem Beschluss nach einer deutlichen Senkung in den Vorjahren für 2025 wieder auf das Niveau des Jahres 2022 angehoben.

Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern beschließt die Beitrags-höhe mit der Verabschiedung des jährlichen Wirtschaftsplans. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag und Umlage, die sich nach der Leistungsstärke des Unternehmens richten. Über 40 Prozent der IHK-Mitglieder sind als Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende gänzlich beitragsfrei gestellt.

Das Parlament der heimischen Wirtschaft hat außerdem seine wirtschaftspolitischen Forderungen an die nächste Bundesregierung verabschiedet. Dazu gehören ein durchgreifender Bürokratieabbau, mehr Investitionen in Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur sowie eine grundlegende Ausrichtung aller Politikvorhaben auf mehr Wirtschaftswachstum. Dafür sind laut IHK-Positionierung nachhaltige Investitions- und Arbeitsanreize sowie eine verlässliche Energiepolitik essenziell.

Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von rund 410.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu vertreten und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist demokratisch von allen IHK-Mitgliedern gewählt und das höchste Organ der IHK.