Pressemeldung vom 08.10.2024

Bayerische Wirtschaft fordert rasche Klarheit bei Grundsteuern ab 2025

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Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) ruft die über 2.000 Kommunen in Bayern auf, das vorerst letzte Kapitel der Grundsteuerreform umzu­setzen und ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen. Die Neu­regelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden und gilt bundesweit ab 1. Januar 2025. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigen­verantwortung und haben dazu grundsätzlich sogar bis Ende Juni 2025 Zeit.

Gößl: „Kommunen sollten Hebesätze möglichst bald und aufkommensneutral festlegen“

„Viele Unternehmen und Selbstständige sind direkt als Grundbesitzer oder indirekt als Mieter von der Reform betroffen und müssen die Grundsteuer als Kostenfaktor in ihren Planungen und Kalkulationen für 2025 berücksichtigen. Deswegen brauchen sie rasch Transparenz über ihre zukünftige Belastung durch die neue Grundsteuer“, sagt BIHK-Hauptgeschäfts­führer Manfred Gößl. „Selbstverständlich sollten die Kommunen die neuen Grundsteuer-Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – aufkommensneutral gestalten. Verdeckte Steuererhöhungen wären nicht nur ein Wortbruch, sondern würden angesichts der schlechten Wirtschaftslage mit Minus-Wachstum weitere Nackenschläge für die Betriebe vor Ort bedeuten“, so Gößl weiter.

Um aufkommensneutrale Hebesätze festlegen zu können, stehen den bayerischen Kommunen seit August individuell erstellte Hochrechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik zur Verfügung. Der BIHK begrüßt diese pragmatische Hilfestellung des Freistaats für seine Kommunen. Zugleich unterstreicht der BIHK, dass Bayern mit ,einem eigenen, rein an Flächendaten orientierten Grundsteuermodell eine deutlich weniger bürokratische Lösung durchgesetzt habe als das Bundesmodell, das mit Grundstückswerten operiert. Somit sind im Freistaat keine regelmäßigen Neubewertungen der Grundstücke fürs Finanzamt notwendig.