Pressemeldung vom 17.09.2024

Wirtschaft für fairen Online-Handel: Strenge Kontrollen und harte Strafen nötig

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Angesichts der täglichen Flut tausender Pakete von Online-Händlern gerade aus China pocht die oberbayerische Wirtschaft auf faire Wettbewerbsbedingungen, strenge Kontrollen bestehender Gesetze und auf harte Strafen bei Verstößen. „Chinesische Online-Händler wie Temu oder Shein locken nicht nur mit Dumping-Preisen, sondern verschaffen sich mit bewussten Gesetzesverstößen und oftmals illegalen Machenschaften einen Marktvorteil in Deutschland und in Europa“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern.

IHK sieht Manipulation, bewusste Regelverstöße und teils illegales Vorgehen chinesischer Plattformen mit großer Sorge

Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern
© Goran Gajanin IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl

„Unter dieser Marktmanipulation leiden zunehmend unsere oberbayerischen Händlerinnen und Händler sowie die hiesigen Online-Plattformen, die sich an Recht und Gesetz halten. Die entsprechenden Gesetze haben wir schon. Jetzt kommt es darauf an, diese streng zu kontrollieren und Verstöße hart zu bestrafen, wie es bereits auf Basis des Digital Services Act EU-weit möglich ist. Zusammen mit einer schnellen Reform der EU-Zollregeln müssen Berlin und Brüssel dieser inakzeptablen Wettbewerbsverzerrung ein Ende bereiten.“ Ein entschlossenes Vorgehen gegen diese Dumping-Importe, wie es die USA derzeit vormachen, sei die richtige Maßnahme, so der IHK-Chef.

Die IHK weist darauf hin, dass ein Großteil der Sendungen, die von den Online-Händlern aus China nach Europa geliefert werden, oftmals schlicht illegal sind und gegen EU-Vorschriften verstoßen. „Hier wird nachweislich gegen Gesetze verstoßen, was wiederum eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet: An der Ware fehlen entweder die vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichen oder diese sind einfach gefälscht. Andere Produkte sind illegale Nachbauten und verletzten Patentrechte. Wieder andere beinhalten Chemikalien und Schadstoffe, die in Europa verboten sind, oder halten die entsprechenden Richtwerte nicht ein“, fasst Gößl zusammen. „Dazu kommen noch die perfiden Tricks, um Steuer- und Zollvorschriften zu umgehen, indem Ware viel günstiger angegeben wird als zum Beispiel das Elektrogerät im Paket tatsächlich wert ist.“

Gößl macht deutlich: „EU-Zollregelungen zu reformieren und anzupassen dauert seine Zeit, aber die Verbraucherinnen und Verbraucher können schon heute aktiv werden. Jedem ist selbst überlassen, bei welchem Online-Shop, in welchem Land und zu welchem Preis er Produkte kauft. Aber es liegt auch in der Pflicht jedes Einzelnen, der online bestellt, die Geschäftsmodelle zu hinterfragen und sich den illegalen Machenschaften mancher Plattformen bewusst zu werden.“

Konkret fordert die IHK:

  • EU-Zollreform beschleunigen: Viele Online-Händler aus Drittstaaten geben bei ihren Waren einen niedrigeren Rechnungsbetrag an, um unter der Grenze von 150 Euro zu bleiben und somit Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen. Laut EU-Kommission gilt das aktuell für bis zu 65 Prozent der in die EU eingeführten Produkte. Die bis 2028 geplante Zollreform auf europäischer Ebene muss daher beschleunigt kommen, damit die geplante Abschaffung der 150 Euro Freigrenze schnell Realität wird.
  • Gleiche Umsatzbesteuerung für alle: Aufgrund von Lücken im System, unzureichendem Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern und fehlender Kontrollen in der Fläche können Anbieter bewussten Steuerbetrug begehen. Damit Zollbeamte in allen EU-Ländern schnell und unkompliziert die Sendungen mit den angemeldeten Umsatzsteuerangaben abgleichen und möglichen Betrug sofort unterbinden können, braucht es einen lückenlosen und effektiven Datenaustausch zwischen den EU-Staaten.
  • EU-Standards auch für Direktvertrieb aus Drittstaaten: Große Teile der in die EU eingeführten Waren halten nicht die hohen Umwelt- und Produktsicherheitsstandards der EU ein. Bei der Umsetzung der Neureglungen etwa für Rücknahme, Kennzeichnung und Entsorgung von Verpackungen, Elektrogeräten oder Textilien müssen die Vorgaben auch für den Direktvertrieb aus Drittstaaten gelten.
  • Verantwortlicher Importeur in der EU: Da die chinesischen Plattformen als Direktvertrieb funktionieren, fehlt ein verantwortlicher Importeur beziehungsweise ein verantwortlicher Vertreter in der EU. Als Folge können Sanktionen derzeit nur schwer oder gar nicht durchgesetzt werden, weil dazu die Verfolgung der Verstöße im Drittland erfolgen müsste. Daher sollte es in Zukunft eine verantwortliche Ansprechperson für Behörden und für Kunden in Europa geben. Berlin und Brüssel sollten zudem prüfen, ob diese Person dann auch bei Verstößen gegen Gesetze haftungsrechtlich in Verantwortung genommen werden kann.