Pressemeldung vom 26.11.2024

Bayerisches Ladenschlussgesetz: Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

Frau probiert im Einzelhandelsgeschäft eine weiße Bluse
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Die IHK für München und Oberbayern sieht das heute vom Bayerischen Kabinett verabschiedete Ladenschluss­gesetz als ein wichtiges Signal für mehr Öffnungsmöglichkeiten für die Einzelhändler im Freistaat.

IHK begrüßt anlasslose Einkaufsabende und Klarheit bei digitalen Kleinstsupermärkten

„Es ist eine gute Entscheidung, dass die Kommunen nun frei bis zu acht offene Einkaufsabende pro Jahr an Werktagen festlegen können und dass jeder Einzelhändler zusätzlich vier Verkaufsabende in Eigenregie planen kann, die lediglich vorab angezeigt, aber nicht genehmigt werden müssen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Die neuen Regeln werden zur Belebung des Einzelhandels und der Innen­städte beitragen. Außerdem werden Unternehmen und Kommunen wirksam von bürokratischen Antragsverfahren entlastet, die solche Sonderöffnungen bisher oftmals erschwert und teilweise sogar verhindert haben“, so Gößl weiter.

Die IHK hatte sich im Auftrag ihrer vielen Mitglieder aus dem Einzelhandel, dem Tourismus sowie aus der Immobilien- und Dienstleistungsbranche für eine Modernisierung der Ladenschlussregeln mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie ausgesprochen. Die IHK sieht es ebenfalls als positive Entwicklung für neue Formen der Nahversorgung an, dass die digitalen Kleinstsupermärkte nun auch per Gesetz grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, auch wenn die Gemeinde vor Ort den zeitlichen Rahmen einschränken kann. Ebenso positiv zu beurteilen seien neue Freiräume beim Sonntags-Warensortiment für Läden in touristischen Gebieten und Ausflugsorten. Diese dürfen weiter wie bisher schon an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen.