Pressemeldung vom 27.05.2024 - Bad-Tölz-Wolfratshausen

IHK-Regionalausschuss warnt vor Welle höherer Gewerbesteuerhebesätze

gewerbesteuer

Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erhöhte im Vorjahr zwar lediglich die Gemeinde Münsing ihre Gewerbesteuerhebesätze, aber seit 2013 sind diese bereits in über zwei Drittel der Landkreiskommunen gestiegen. Der
IHK-Regionalausschuss Bad Tölz-Wolfratshausen nimmt das zum Anlass, bei den Kommunen weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuer­hebesätzen zu werben. Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis liegt mit 327 Prozent unter dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.

Willibald: „Augenmaß der Kommunen zwingend erforderlich“

„Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen zunehmen und sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer drehen”, sagt Kilian Willibald, stellvertretender Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses. Er gibt zu bedenken: „Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede Steuererhöhung kommen zur Unzeit und sind Standortnachteile für die Unternehmen. Das Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke Betriebe garantieren sichere Steuereinnahmen auf lange Sicht.” Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.

Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 2023 mit 82,5 Millionen Euro um
16,5 Prozent über dem Niveau von 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergange­nen Jahr waren das fast 8,1 Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für rund 37 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Vergleicht man die Gewerbesteuerhebesätze aus den Jahren 2013 und 2023, so haben 15 Landkreis-Kommunen den Hebesatz für die Gewerbesteuer in diesem Zeitraum erhöht.

Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Zum 31.12.2023 lag im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ag der Gewerbesteuerhebesatz mit 300 Prozent in den Gemeinden Eurasburg und Reichersbeuern am niedrigsten und mit 380 Prozent in den Gemeinden Bad Tölz, Geretsried und Wolfratshausen am höchsten. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent), am anderen Ende der Skala steht der Landkreis München mit 307 Prozent.

Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.

Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.