Pressemeldung vom 27.05.2024 - Weilheim - Schongau

IHK-Regionalausschuss befürchtet Welle höherer Gewerbesteuerhebesätze

gewerbesteuerhebesaetze_oberbayern

Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Auch im Landkreis Weilheim-Schongau drehten im Vorjahr fünf der 34 Landkreis-Kommunen an der Gewerbesteuerschraube. Der IHK-Regionalausschuss Weilheim-Schongau nimmt das zum Anlass, weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuerhebesätzen bei den Kommunen zu werben. Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis liegt nun bei 349 Prozent und damit bereits spürbar über dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.

Bauer: „Augenmaß der Kommunen zwingend erforderlich“

„Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen zunehmen und sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer drehen”, sagt Klaus Bauer, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Weilheim-Schongau. Er gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unter­nehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede Steuererhöhung kommt zur Unzeit und ist ein Standortnachteil für die Unternehmen. Das Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen.” Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.

Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen im Landkreis Weilheim-Schongau 2023 mit 97 Millionen Euro um
62,3 Prozent über dem Niveau von 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das 7,7 Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für 40 Prozent der kommunalen Steuer­einnahmen im Landkreis Weilheim-Schongau. Vergleicht man die Gewerbesteuer­hebesätze aus den Jahren 2013 und 2023, so haben zwölf Landkreis-Kommunen den Hebesatz für die Gewerbesteuer in diesem Zeitraum erhöht.

In vielen Kommunen in Oberbayern spielen bei den aktuellen Diskussionen über höhere Gewerbesteuern die steigenden Kreisumlagen eine große Rolle. Über die Kreisumlage werden die Kommunen an den Ausgaben ihrer Landkreise beteiligt. Diese haben keine eigenen Steuereinnahmen. Die Kreisumlagen sind in den vergangenen Jahren oftmals deutlich angestiegen, unter anderem durch höhere Kosten für Krankenhäuser, in der Kinder- und Jugendhilfe und für die Flüchtlingsunterbringung.

Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Zum 31.12.2023 lag im Landkreis Weilheim-Schongau der Gewerbesteuerhebesatz mit 300 Prozent in der Gemeinde Prem am niedrigsten und mit 400 Prozent in der Gemeinde Peiting am höchsten. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent), am anderen Ende der Skala steht der Landkreis München mit 307 Prozent.

Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.

Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.