Pressemeldung vom 14.10.2024 - Rosenheim
Appell an Kommunen: Grundsteuer-Hebesätze aufkommensneutral gestalten
Die Wirtschaft ruft die Kommunen in der Region Rosenheim auf, das vorerst letzte Kapitel der Grundsteuerreform umzusetzen und ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen. Die Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden und gilt bundesweit ab 1. Januar 2025. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigen-verantwortung und haben dazu grundsätzlich sogar bis Ende Juni 2025 Zeit.
Statement von Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim
„Die ein oder andere Kommune bei uns in der Region hat bereits die neue Grundsteuer, die ab dem neuen Jahr gelten wird, beschlossen. Alle anderen rufe ich im Namen der heimischen Wirtschaft dazu auf, ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen. Viele Unternehmen und Selbstständige sind direkt als Grundbesitzer oder indirekt als Mieter von der Reform betroffen und müssen die Grundsteuer als Kostenfaktor in ihren Planungen und Kalkulationen für 2025 berücksichtigen. Deswegen brauchen sie rasch Transparenz über ihre zukünftige Belastung durch die neue Grundsteuer. Unser Appell an die Kommunen ist, die neuen Grundsteuer-Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – aufkommensneutral zu gestalten. Steuererhöhungen durch die Hintertür wären in Zeiten einer schlechten Wirtschaftslage mit Minus-Wachstum und zahlreichen Unsicherheiten – auch im finanziellen Bereich – eine weitere Belastung für unsere Unternehmen in der Region.“