23.08.2019 - Fürstenfeldbruck
Die Gewerbesteuer fließt im Landkreis Bruck
Die boomende Wirtschaft sorgte auch 2018 für sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen des Landkreises Fürstenfeldbruck. Das Aufkommen stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent auf 105 Millionen Euro, vor Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder. Zwei Gemeinden haben die Hebesätzen im vergangenen Jahr geändert: In Kottgeisering wurde der Wert um 20 Punkte auf 360 Prozent nach unten geschraubt, in Türkenfeld ging er um 20 Punkte nach oben auf 340 Prozent. Der Durchschnitts-Hebesatz bleibt unverändert bei 341 Prozent.
Kohlfürst: „Nachlassende Konjunktur erfordert Augenmaß der Kommunen“
„Mit nachlassender Konjunktur wird die Belastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer steigen. Deswegen ist mehr denn je das Augenmaß der Kommunen bei den Hebesätzen gefordert“, ist Gerhard Kohlfürst, stellvertretender Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Fürstenfeldbruck, überzeugt. Die den Gemeinden verbliebenen Gewerbesteueranteile standen 2018 für 29,5 Prozent aller kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis, etwa gleich viel wie im Vorjahr.
Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis liegt weiter sowohl ober dem oberbayerischen (334 Prozent) und dem bayerischen (339 Prozent) Wert, jedoch noch immer deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (363 Prozent). Kritisch sieht Kohlfürst, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.
Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz waren 2018 Eichenau, Fürstenfeldbruck, Grafrath mit 380 Prozent. Am niedrigsten war der Hebesatz mit 310 Prozent in Adelshofen und Landsberied. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen werden regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik erfasst. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen für 2018 ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.