Pressemeldung vom 27.05.2024 - Altötting-Mühldorf
Heimische Wirtschaft gegen höhere Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis
Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Anders sieht das im Landkreis Mühldorf aus: Von den 31 Kommunen hat im vergangenen Jahr keine den Hebesatz der Gewerbesteuer erhöht, allerdings diesen auch nicht gesenkt. Der IHK-Regionalausschuss Altötting-Mühldorf nimmt das zum Anlass, weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuerhebesätzen bei den Kommunen zu werben. Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis von 348 Prozent liegt über dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.
Obermeier-Osl: „Bisher gezeigtes Augenmaß der Kommunen muss erhalten bleiben“
“Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen und auch im Landkreis an sich zunehmen. Als Folge drehen sich die Diskussionen in den kommunalen Gremien dann schnell um die Gewerbesteuer”, sagt Ingrid Obermeier-Osl, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Altötting-Mühldorf. Die Vizepräsidentin der IHK gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede Steuererhöhung kommt jetzt zur Unzeit und wäre ein zusätzlicher Standortnachteil für die Unternehmen. Das Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke und finanziell gut ausgestattete Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen – das gilt auch für das gesellschaftliche Engagement der heimischen Wirtschaft in der Region”. Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.
Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen im Landkreis müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.
Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen im Landkreis Mühldorf im Jahr 2023 mit 87 Millionen Euro um 29 Prozent über dem Niveau von 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das acht Millionen Euro.
Im Vergleich zwischen dem Jahr 2023 und dem Jahr 2013 hatte keine Kommune im Landkreis den Hebesatz für die Gewerbesteuer gesenkt. Neun Kommunen im Landkreis hatten in diesem Zeitraum eine Erhöhung vorgenommen. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für 43 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis Mühldorf.
Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent).
Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten (Stand: 31.12.2023) zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.