IHK Berufsbildung

Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2024

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© Jürgen Fälchle / fotolia

Zum August 2024 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Neuordnungen in diesem Jahr. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2024

Umwelttechnische Berufe

Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen.

Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht.

Mit der Modernisierung erhalten die Berufe neue Abschlussbezeichnungen. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:

  • Umwelttechnologen für Wasserversorgung: Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser, Optimierung von Prozessen zur Verhinderung von Wasserverlust
  • Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung: Erweiterung um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung, zusätzliche neue Reinigungsverfahren
  • Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft: Bisherige Schwerpunkte entfallen, so dass sie zukünftig schwerpunktübergreifend vielfältiger einsetzbar sind
  • Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen: Werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte von 32 auf 42 Wochen erhöht aufgrund erweiterter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die vier neuen Ausbildungsordnungen wurden am 22.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum

1. August 2024 in Kraft.

Die neue Verordnung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" für den Ausbildungsberuf des BiBB können Sie hier downloaden.

Neuordnung Industriekaufmann/-frau

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wird das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.

Seit der letzten grundlegenden Neuordnung aus dem Jahr 2002 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die sich zunehmend auf das Berufsbild der Industriekaufleute auswirken. Zwar sind die Tätigkeiten der Industriekaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. Dies erfordert eine Erweiterung bzw. Überarbeitung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit, wie zum Beispiel beim Umgang mit großen Datenmengen, dem Datenschutz und der Datensicherheit.

Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Initiative der Sozialparteien das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Auf Bundesseite haben im Januar 2023 die Sachverständigen der Sozialpartner ihre Arbeit an der Ausbildungsordnung aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz der Länder mit den Vertretern und Vertreterinnen der einzelnen Bundesländer beginnt mit der Erarbeitung des berufsschulischen Rahmenlehrplans im März 2023. Unter anderem soll die neue Ausbildungsordnung kompetenzorientiert gestaltet werden. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Hierbei wird auch die Zuordnung der Berufsbildpositionen zu den berufsprofilgebenden bzw. den integrativen Berufsbildpositionen sowie evtl. bestehender Anpassungsbedarf aufgrund der neuen Standardberufsbildpositionen geprüft.

Auch die Prüfungsregelungen werden aktualisiert. Neben der inhaltlichen Erneuerung ist auch die Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ vorgesehen. Die Möglichkeiten werden im Verfahren geprüft. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Verordnung wurde am 12.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum

1. August 2024 in Kraft.

Die neue Verordnung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Informationen und Unterlagen zu den Veranstaltungen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Industriekaufmann/-frau finden Sie auf der rechten Seite zum Download.

Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" des Bundesinstitus für berufliche Bildung können Sie hier downloaden.

Neuordnung Feinoptiker/-in

Die derzeitige Ausbildungsordnung des Feinoptikers und der Feinoptikerin stammt aus dem Jahr 2002 und ist somit bereits mehr als 20 Jahre alt.

In jüngster Vergangenheit hat sich eine technische Weiterentwicklung vollzogen, die sich zunehmend auf das Berufsbild des Feinoptikers und der Feinoptikerin ausgewirkt haben. So verändern fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung die Produktionsabläufe und hierfür erforderliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Zudem erfordert die Entwicklung neuer Produkte, wie beispielsweise die optische und elektronische Verknüpfung von Komponenten für Ferngläser mit Reichweitenmessung, eine Erweiterung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit. Auch das Thema Nachhaltigkeit betrifft grundlegende betriebliche Prozesse und soll in der neugeordneten Ausbildungsordnung stärker verankert werden.

Die Ausbildungsordnung wurde am 12.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Die neue Verordnung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die für 2024 geplante Inkrafttretung verschiebt sich auf das Jahr 2026. Die 19 Berufe wurden gemeinsam geordnet und sind am 06.06.2024 im Bundesgesetzblatt erschienen.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung erst zum 1. August 2026 in Kraft tritt.

Somit bleibt die Verordnung aus dem Jahre 2004 für alle Ausbildungsverhältnisse die bis zum 31.07.2026 beginnen weiterhin gültig.

Alle Ausbildungsverhältnisse mit dem Beginn ab dem 01.August 2026 fallen unter die neue Verordnung aus dem Jahre 2024.

Folgende Änderungen wurden in die neue Verordnung eingearbeitet:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.

Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.

Die Verordnung für Berufe der Bauwirtschaft können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.