Wahl-FAQs
Was ist die IHK für München und Oberbayern?
IHK steht für Industrie- und Handelskammer. Die IHK für München und Oberbayern ist mit über 400.000 Mitgliedsunternehmen und flächenmäßig die größte IHK bundesweit. Sie ist als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eine Einrichtung aus der Wirtschaft in der Region für die Wirtschaft in der Region. Darüber hinaus ist sie eines der größten Unternehmensnetzwerke in ganz Europa.
Ihr oberstes Ziel ist es, beste Rahmenbedingungen für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der gewerblichen Unternehmen in München und Oberbayern zu schaffen. Durch engen Austausch mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung sorgt sie dafür, dass die Anliegen der Unternehmen gehört werden.
Jede IHK-zugehörige Unternehmerin und jeder IHK-zugehörige Unternehmer aus Oberbayern kann die Ausrichtung und Arbeit der IHK mitbestimmen und -gestalten, u.a. indem sie/er geeignete Kandidatinnen/Kandidaten für Vollversammlung und Regionalausschüsse vorschlägt, sich selbst zur Wahl stellt oder sich mit ihrer/seiner Stimme an der IHK-Wahl beteiligt.
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der Wirtschaft. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit. Zudem setzen sich Unternehmerinnen und Unternehmer in 20 IHK-Regionalausschüssen für beste wirtschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer jeweiligen Region ein. Die Wahl der Mitglieder von Vollversammlung und Regionalausschüssen findet alle fünf Jahre statt. Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen - egal, welcher Größe - hat das gleiche Stimmrecht.
Die IHK ist kraft Gesetzes eine Selbstverwaltungskörperschaft, die in Eigenverantwortung von den in München und Oberbayern ansässigen Gewerbetreibenden getragen wird. Sie übernimmt aktuell über 90 hoheitliche Aufgaben für den Staat. Ohne IHKs müsste der Staat diese Aufgaben selbst erledigen. Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand würde zu höheren Steuern und Abgaben führen.
Die IHK für München und Oberbayern versteht sich als Dienstleister der Unternehmen. Sie steht ihren Mitgliedsfirmen in Fragen des unternehmerischen Alltags zur Seite. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie stets aktuell über unternehmensrelevante Themen informiert - von Aus- und Weiterbildung über Recht und Steuern bis hin zu Förderprogrammen. Je nach der aktuellen unternehmerischen Phase unterstützt die IHK bei Gründung, Finanzierung, Konsolidierung, Internationalisierung sowie bei der Unternehmensnachfolge.
Die Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsorgan der IHK. Für die Amtszeit 2026-2031 besteht die Vollversammlung aus bis zu 104 Mitgliedern, die über die wirtschaftspolitische Ausrichtung, die Richtlinien der IHK-Arbeit und -Haushalt und damit über die Höhe der Beiträge entscheiden.
Die Vollversammlung bestellt die Hauptgeschäftsführerin oder den Hauptgeschäftsführer, wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Präsidiumsmitglieder. Unter der Leitung der Präsidentin oder des Präsidenten tagt die Vollversammlung mindestens zweimal, in der Regel dreimal jährlich. Die Vollversammlung ist das Spiegelbild der wirtschaftlichen Struktur des IHK-Bezirks.
Die Vollversammlung besteht aus:
a) bis zu 66 direkt gewählten Mitgliedern,
b) den jeweiligen Vorsitzenden der 20 IHK-Regionalausschüsse sowie
c) jeweils einem Mitglied, das von den 13 größeren IHK-Regionalausschüssen, die über eine Gesamtsitzzahl von 21 oder 17 Sitzen verfügen, aus deren jeweiliger Mitte gewählt wird.
Ferner können für festgelegte Wahlgruppen in der Summe bis zu 5 Mitglieder von den bereits genannten Mitgliedern, die insoweit als Wahlpersonen handeln, in mittelbarer Wahl hinzugewählt werden (Zuwahl).
Die Vollversammlung wird durch die Präsidentin oder den Präsidenten zu den Sitzungen eingeladen. Die Impulse der Mitglieder der Vollversammlung sind wichtig: Bis 14 Tage vor der Sitzung können Tagesordnungspunkte angemeldet werden. Die Tagesordnung wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten aufgestellt und mindestens fünf Werktage vor der Sitzung den Mitgliedern übermittelt. Zur Vorbereitung auf anstehende Beschlüsse erhalten die Mitglieder zusätzlich erläuternde Beschlussvorlagen.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung. Die Mitglieder der Vollversammlung bringen sich aktiv in die Diskussion ein. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten das Gesamtinteresse der IHK-zugehörigen gewerblichen Wirtschaft des IHK-Bezirks. Sie fassen ihre Beschlüsse stets im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Gesamtwirtschaft, ohne sich von den Bedürfnissen einzelner Betriebe oder Branchen leiten zu lassen. Die Maßgabe ihres Handelns ist das Leitbild der Ehrbaren Kaufleute.
Transparenz ist wichtig, deshalb sind die Sitzungen der Vollversammlung grundsätzlich öffentlich und werden im Regelfall auch live gestreamt. Das Protokoll ist auf der Website der IHK abrufbar. Über Mitteilungen, Tatsachen und Verhandlungen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, bewahren die Mitglieder der Vollversammlung Stillschweigen.
Die Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich in der Vollversammlung. Sie nehmen regelmäßig an den Sitzungen der Vollversammlung teil. Ist eine Teilnahme nicht möglich, informieren die Mitglieder frühzeitig die IHK. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse sind regelmäßig als Gäste eingeladen, soweit sie nicht ohnehin Mitglieder der Vollversammlung sind. Ferner haben die Ehrenpräsidenten und die Ehrenmitglieder sowie die Regionalsprecherin oder den Regionalsprecher der Wirtschaftsjunioren Oberbayern einen festen Gaststatus. Sie alle nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Das Herz der oberbayerischen Wirtschaft schlägt in der Region. Die 20 Regionalaus-schüsse nehmen die wirtschaftlichen Interessen ihrer jeweiligen Region und damit jeweils vieler tausend Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen wahr.
Die Arbeit der Regionalausschüsse ist ebenso wie die der Vollversammlung demokratisch legitimiert. Die Besetzung der 350 Sitze in den Regionalausschüssen wird alle fünf Jahre gemeinsam mit der Wahl zur Vollversammlung entschieden. Die Anzahl der Sitze in den jeweiligen Regionalausschüssen ist unterschiedlich (15, 17, oder 21 Sitze).
Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese sind mit ihrer Wahl gleichzeitig Mitglieder der Vollversammlung, sodass die regionalen Belange in die Gesamtinteressenvertretung miteinfließen. Zusätzlich wählen die 13 größeren Regionalausschüsse, das sind Regionalausschüsse mit einer Gesamtsitzzahl von 21 oder 17 Sitzen, eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Vollversammlung.
Die IHK für München und Oberbayern hat derzeit 15 Fachausschüsse. Die Mitglieder der Fachausschüsse werden von der Vollversammlung bzw. vom Präsidium berufen. Sie bereiten Fachthemen vertiefend für die IHK auf und unterstützen Präsidium, Vollversammlung und Geschäftsführung mit Empfehlungen, Stellungnahmen und Resolutionen, die in IHK-Positionspapiere einfließen. Neben den beratenden Ausschüssen gibt es den Berufsbildungs- sowie den Sachverständigenausschuss, die besondere Aufgaben im hoheitlichen Bereich wahrnehmen.
Die IHK für München und Oberbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Ihre Rechtsgrundlage findet sich zunächst ganz allgemein im IHK-Gesetz des Bundes (IHKG), das die Aufgaben, die Mitgliedschaft, die Beitragspflicht und die Struktur einer Industrie- und Handelskammer regelt.
Im dazugehörigen bayerischen Ausführungsgesetz ist unter anderem die Rechtsaufsicht über die IHK geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen geben aber nur einen Rahmen vor. Die Einzelheiten zur Organisation der IHK für München und Oberbayern finden sich im Satzungsrecht.
Die Satzung der IHK für München und Oberbayern regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung.
Wie die Mitglieder der Vollversammlung und der 20 Regionalausschüsse gewählt werden, legt die Wahlordnung fest
Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHKG von den Mitgliedsunternehmen der IHK gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln die Satzung und die Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern, die von der Vollversammlung beschlossen und von der Rechtsaufsicht (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) genehmigt werden.
§ 10 der Satzung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern legt fest, in welchen Gebietszuschnitten die Regionalausschüsse gewählt werden.
Für die Ausübung des Wahlrechts und die Durchführung der Wahl hat das IHKG nur einige Grundsätze aufgestellt, die Regelung im Übrigen aber der Wahlordnung überlassen. Die Wahlordnung ist damit neben der Satzung das wichtigste Statut der IHK.
Die Wahlordnung regelt die Ausübung des aktiven (das Recht, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe beteiligen zu können, also zu wählen) und passiven (das Recht, sich bei einer Wahl als Kandidatin/Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden) Wahlrechts sowie die Dauer und vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft zur Vollversammlung. Sie muss Bestimmungen über die Aufteilung der Mitgliedsunternehmen der IHK in besondere Wahlgruppen sowie die Anzahl der diesen zugeordneten Sitze in der Vollversammlung enthalten und dabei die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen.
Die IHK-Wahl 2026 wird eine Hybrid-Wahl sein. Das heißt, jedes Mitgliedsunternehmen kann seine Stimme in der elektronischen Form oder per Briefwahl abgeben. Selbstverständlich kann aber nur einmal gewählt werden.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten ( siehe auch unser Wahl-ABC ) eingetragen und bei der Stimmabgabe wahlberechtigt ist. Gewählt wird für die Vollversammlung innerhalb der Wahlgruppe ( siehe auch unser Wahl-ABC ), der das jeweilige Unternehmen angehört und für die Regionalausschüsse im jeweiligen Wahlbezirk und der jeweiligen Wahlgruppe des Unternehmens.
Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und die entweder als wahlberechtigtes IHK-Mitglied selbst ein Gewerbe betreiben oder gesetzliche Vertretungsberechtigte eines wahlberechtigten Mitgliedsunternehmens sind. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristen/Prokuristinnen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Letztere sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin vergleichbare selbständige Stellung im Unternehmen einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Der Wahlausschuss stellt hierfür rechtzeitig vor der Wahl ein verbindliches Formular zur Verfügung.
Die Vollversammlung verfügt in der Wahlperiode 2026-2031 über 22 Wahlgruppen .
Die 20 Regionalausschüsse verfügen über jeweils 3 Wahlgruppen:
Wahlgruppe A: Industrie, Verkehr und Logistik
Wahlgruppe B: Handel und Gastgewerbe
Wahlgruppe C: Sonstige Dienstleistungsgewerbe, alle in den vorstehenden Wahlgruppen nicht genannten IHK-Mitgliedsunternehmen
Die Vollversammlung bzw. die Regionalausschüsse sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft ihres Bezirkes sein.
Die IHK-Mitgliedsunternehmen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen nach der Systematik der Wirtschaftszweige ( NACE-Code ) eingeteilt. Vor jeder Wahl bestellt die Vollversammlung den sog. Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss. Dieser hat die Aufgabe, die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen zu prüfen. Hierzu hat der Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss die geeigneten Kriterien und deren jeweilige Gewichtung heranzuziehen, welche die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen bestmöglich abbilden. Die Kriterien für die Sitzberechnung der IHK-Wahl 2026 sind: Gewichtung von Anzahl Unternehmen zu 30%, Gewerbeertrag zu 60% und Zahl der Auszubildenden zu 10%.
Gemäß § 8 der Wahlordnung obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl dem Wahlausschuss, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sechs Mitgliedern. Zudem wählt die Vollversammlung sechs stellvertretende Mitglieder.
Zunächst finden die konstituierenden Sitzungen der Regionalausschüsse statt, denn ihre Vorsitzenden sowie ggf. ein weiteres Mitglied (siehe Frage „Was sind die Regionalausschüsse?“) werden mit ihrer Wahl zugleich Mitglieder der Vollversammlung. Dann erfolgt die konstituierende Sitzung der Vollversammlung, welche das Präsidium wählt.
Die Walperiode beträgt 5 Jahre.