Wirtschaftsplanung 2023 auf der Tagesordnung
Die Vollversammlung der IHK München hat sich auf ihrer Sitzung am 29. November 2022 mit der Wirtschaftsplanung 2023 beschäftigt. Beschlossen wurde eine Senkung der IHK-Beiträge. Zudem setzt sich das Parlament der Wirtschaft für Lockerungen bei der Zuwanderung ein.
Lutz: Inflation ist "mittelprächtige Katastrophe"
Die wirtschaftliche Entwicklung befindet sich im freien Fall, so IHK-Präsident Klaus Josef Lutz besorgt vor der IHK Vollversammlung. Die Inflationsrate von 10 Prozent bezeichnete er als "mittelprächtige Katastrophe". Die EZB habe nichts gemacht, vielmehr den Dollar stark und den Euro schwach gemacht, kritisierte Lutz.
Sinnvolle Wirtschaftspolitik, so Lutz, habe auch zum Ziel, gesellschaftspolitische Verwerfungen zu vermeiden. Es könne nicht sein, dass das Motto "Verzicht für Wohlstand" heiße. Vielmehr müsse angestrebt werden, den zu erwartenden Wohlstandsverlust auszugleichen.
Die Unternehmen leiden unter Arbeitskräftemangel. Wichtig seien für die Wirtschaft Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Dazu brauche es nicht nur klare gesetzliche Regelungen, sondern auch Zuverlässigkeit in den Verwaltungen.
In der Energiepolitik mahnte Lutz schnellere Genehmigungsverfahren an. Man müsse bei Genehmigungen in Monaten und nicht in Jahren denken.
Vollversammlung beschließt Beitragssenkung
Die Vollversammlung der IHK hat beschlossen, die Beiträge für das Jahr 2023 zu senken.
- Der Umlagesatz soll von 0,129 Prozent auf 0,100 Prozent reduziert werden.
- Die gestaffelten Grundbeiträge sollen um 10 Euro bis 60 Euro sinken.
- Insgesamt beträgt die Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Oberbayern rund 21 Mio. Euro für die Jahre 2023 und 2024.
Vollversammlung für Lockerung der Zuwanderung
Die Vollversammlung hat sich für weitreichende Lockerungen bei der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten ausgesprochen, die in Teilen deutlich über die aktuellen Pläne der Bundesregierung hinausgehen.
Sie fordert Anwerbemöglichkeiten auch für Arbeitskräfte, die gar keine oder nur eine teilweise Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Qualifikation nachweisen können. Arbeitgeber sollten im Einzelfall selbst entscheiden dürfen, ob einschlägige Berufserfahrung und vorhandene Sprachkenntnisse des Bewerbers eine ausreichende Basis für ein Arbeitsverhältnis darstellen.