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Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren

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Investitionen sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaft. Steuerliche Anreize, wie insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames Instrument zur Investitionsförderung. Die Förderung sollte jedoch – anders als wie aktuell in Bezug auf sogenannte „Superabschreibungen“ beziehungsweise „Investitionsprämien“ diskutiert – nicht nur auf einzelne Gütergruppen oder Sektoren beschränkt werden, sondern möglichst breit angelegt sein, auch wenn das aus fiskalischen Gründen eine geringere Förderungsintensität bedeuten mag.

Inhalt

Auf einen Blick

Investitionen sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaft. Steuerliche Anreize, wie insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames Instrument zur Investitionsförderung. Die Förderung sollte jedoch – anders als wie aktuell in Bezug auf sogenannte „Superabschreibungen“ beziehungsweise „Investitionsprämien“ diskutiert – nicht nur auf einzelne Gütergruppen oder Sektoren beschränkt werden, sondern möglichst breit angelegt sein, auch wenn das aus fiskalischen Gründen eine geringere Förderungsintensität bedeuten mag. Eine Beschränkung auf bestimmte politisch „gewünschte“ Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise für Klimaschutz oder Digitalisierung birgt Abgrenzungsprobleme, erhöht die Komplexität im Steuerrecht und kann zu Zielkonflikten sowie zur Übersteuerung führen. Eine breiter ansetzende steuerliche Investitionsförderung ist deshalb einer engeren Förderung vorzuziehen. Für eine effiziente und effektive Erreichung von Klimazielen ist die Verwendung geeigneter Instrumente entscheidend; hier sollte der Fokus – statt auf das Steuerrecht – auf die CO2-Bepreisung gelenkt werden. Eine CO2-Bepreisung, kombiniert mit einer breit ansetzenden Investitionsförderung, ist ein besserer Instrumentenmix, um Klimaziele wirksam zu erreichen.

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Investitionsförderung ist sinnvoll für Wohlstand und Modernisierung

Investitionen sind der Schlüssel für zukünftigen Wohlstand und den Wandel hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Unternehmen und private Haushalte stemmen zusammen fast 90 % aller Investitionen in Deutschland, der Staat tätigt lediglich etwas mehr als 10 %. Eine hohe Investitionstätigkeit fördert Innovationen und modernisiert den Kapitalstock. Zugleich wirken Investitionen dem demografiebedingten Arbeitskräftemangel entgegen, indem sie die Arbeitsproduktivität erhöhen können und damit die Voraussetzung für steigende Löhne schaffen.

Steuerliche Instrumente, insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames und, gemessen an den fiskalischen Kosten, sehr attraktives Instrument zur Erhöhung der Investitionstätigkeit1. Stärken steuerlicher Instrumente liegen darin, dass zum einen nur Unternehmen profitieren, die tatsächlich investieren, und zum anderen im Falle von Abschreibungen Steuerzahlungen nicht endgültig entfallen, sondern in die Zukunft verlagert werden. Endgültige Belastungen für den öffentlichen Haushalt sind jedoch möglich, wenn mit der aktuell diskutierten „Superabschreibung“ nicht nur eine schnellere Abschreibung verbunden ist, sondern Investitionen mittels Abschreibungen von mehr als 100 % der Ausgaben oder über eine „Investitionsprämie“ gefördert werden. Dies kann jedoch gesamtwirtschaftlich akzeptabel sein, da es der Förderung von Investitionen dient, die zukünftig Gewinne erwirtschaften und damit das Steueraufkommen potenziell erhöhen.

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Breite Förderung ist engerer vorzuziehen

Steuerpolitisch kommt grundsätzlich sowohl eine breite Förderung mit niedrigerer Intensität als auch eine auf wenige Wirtschaftsgüter beschränkte Förderung mit höherer Intensität in Frage. Aktuell stehen sogenannte „Superabschreibungen“ in Form einer „Investitionsprämie“ im Raum, allerdings begrenzt auf bestimmte Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise für Klimaschutz oder Digitalisierung. Insgesamt sprechen mehr Gründe für eine breite Förderung als für eine Beschränkung auf wenige Wirtschaftsgüter oder auf einzelne Sektoren.

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Beschränkung verkompliziert Steuerrecht, schafft Abgrenzungsprobleme und erhöht Rechtsunsicherheit

Eine Beschränkung auf ausgewählte Wirtschaftsgüter oder Sektoren würde das Steuerrecht weiter verkomplizieren und erhebliche Abgrenzungsprobleme schaffen, denn Investitionen sind oftmals nicht eindeutig zuordenbar. In der Praxis müssten unzählige Einzelfallentscheidungen und Abgrenzungsfragen geklärt werden. Listen mit entsprechenden Kategorien müssten aufgrund des technischen Fortschritts permanent aktualisiert werden. Damit steigt nicht nur die Komplexität im Steuerrecht noch weiter an, sondern auch die Rechtsunsicherheit.

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Innovationskraft wird durch Beschränkung gehemmt

Ein zentrales Abgrenzungs- und Definitionsproblem resultiert daraus, dass Investitionen oftmals nicht ausschließlich einem Zweck dienen: Ist beispielsweise eine Investition zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes eines Kohlekraftwerks klimafreundlich? Würde man eine Maschine auch dann als klimafreundlich einstufen, wenn Teile produziert würden, die sowohl für Windräder als auch für Kohlekraftwerke verwendet werden können? Wie müsste man mit Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren umgehen? Dient eine neue Werkzeugmaschine mit mehr Computersteuerung der Digitalisierung? Zudem können bei vielen Innovationen die Folgenutzen und -wirkungen weder abgesehen noch können Folgeinnovationen prognostiziert werden. Mit einer Beschränkung besteht daher die Gefahr, dass Innovationen unnötigerweise behindert werden.

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Nachhaltigkeitszieldreieck durch breite Förderung besser erreichbar

Eine reine Beschränkung auf einen bestimmten Katalog oder Sektoren birgt zudem das Risiko, dass berechtigte und als gleichwertig erachtete Ziele des „Nachhaltigkeitszieldreiecks“, nämlich ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, nach und nach zu einer Ausweitung des „Förderkatalogs“ führen werden. Denn warum sollte beispielsweise die Anschaffung neuer Diagnostikgeräte in Krankenhäusern oder neuer Maschinen in der Ernährungswirtschaft nicht ebenso stark gefördert werden? Wie sind Investitionen zu bewerten, die dem Erhalt von Arbeitsplätzen zugutekommen? Auch diese „Gerechtigkeitsfragen“ sprechen gegen eine Begrenzung auf wenige Wirtschaftsgüter.

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Effiziente Erreichung klimapolitischer Ziele anstreben

Zur Erreichung klimapolitischer Ziele sind klare klimapolitische Regelungen und Anreizmechanismen sinnvoll und notwendig. Für eine effiziente und effektive Zielerreichung ist die Verwendung geeigneter Instrumente entscheidend. Hohe Energiepreise, steigende CO2-Preise und Klimaschutzregulierungen oder Subventionen in die Produktion erneuerbarer Energien steuern Investitionen aktuell bereits in Richtung Klimaschutz. Sie werden ergänzt durch Vorgaben der Taxonomie für nachhaltige Finanzen, die über die Banken- und Finanzmarktregulierung Kapitalströme lenken.

Negative Auswirkungen aus dieser Lenkung über den Kapitalmarkt sind bereits jetzt absehbar: Es werden Zielkonflikte ausgelöst, es wird erhebliche Bürokratie geschaffen, und es kommt zu ineffizienter Doppelregulierung und Übersteuerung2. Das hat zur Folge, dass die Transformation in Richtung Dekarbonisierung letztlich teurer wird als nötig. Zusätzliche klimapolitische Anreizelemente via besonderer Förderregeln in das Steuerrecht zu integrieren, würde faktisch die Übertragung der Probleme der Taxonomie in das Steuerrecht und die Vervielfachung dieser negativen Konsequenzen bedeuten. Stattdessen sollte der Fokus auf die CO2-Bepreisung gelenkt werden, denn sie ist ein wirkungsvolles Instrument, um Klimaziele
effizient zu erreichen.

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Krisenbewältigung durch breite Förderung erleichtern

Außerdem besteht Unterstützungsbedarf gerade auch für die vielen Unternehmen, deren Eigenkapital im Zuge der aktuellen, vielfältigen Herausforderungen und Krisen (z. B. Pandemie, geopolitische Verwerfungen, besondere Kostensteigerungen) unverschuldet gesunken ist. Für betroffen Unternehmen kann eine Investitionsförderung, wie beispielsweise durch bessere Abschreibungsregeln, den Wiederbeginn nach der Krise erleichtern und zusätzliche Finanzierungs- und Investitionsspielräume schaffen. Auch aus diesem Grund ist eine breiter ansetzende Investitionsförderung einer engeren Förderung vorzuziehen.

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Fazit

  • Beschleunigte Abschreibungen sind ein sinnvolles Instrument, um die Investitionstätigkeit zu erhöhen. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung kann auch eine „Superabschreibung“ beziehungsweise „Investitionsprämie“ sinnvoll sein.
  • Eine breit ansetzende steuerliche Investitionsförderung ist einer beschränkten Förderung vorzuziehen.
  • Für die wirksame Erreichung von Klimazielen sollte die Lenkung über die sektorübergreifende CO2-Bepreisung angestrebt werden.

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