Häufige Fragen zur Schlussabrechnung
Ich habe ein technisches Problem. An wen kann ich mich wenden?
Bei technischen Problemen kann die Bewilligungsstelle leider nur bedingt bis gar nicht weiterhelfen. Der richtige Ansprechpartner ist daher bei allen technischen Fragestellungen der Service Desk des Bundes. Das Kontaktformular finden Sie über den folgenden Link.
Vielleicht findet sich die Antwort auf Ihre Frage auch im Leitfaden für prüfende Dritte auf der Website des Bundes.
Ich habe eine inhaltliche Frage. Wo finde ich Informationen?
Informationen finden Sie auf der Website des Bundes. Als Bewilligungsstelle dürfen wir inhaltlich nicht beraten und können dies im Rahmen eines Anrufs oder einer E-Mail auch nicht tun. Erst mit Einreichung eines Schlussabrechnungspakets können wir einen Sachverhalt umfassend beurteilen. Bei Unklarheiten treten wir nach der Einreichung eines Pakets über das Portal in Korrespondenz mit den prüfenden Dritten und fordern – sofern nötig – weitere Informationen oder Unterlagen an. Sollten Ihrerseits offene Punkte oder Unklarheiten bestehen, können Sie ergänzende Hinweise zu Ihrem Paket mit dessen Einreichung über das Portal hochladen. Wir werden diese selbstverständlich berücksichtigen.
Mein Schlussabrechnungspaket hat den Status „zurückgezogen“ oder „zurückgegeben“. Was bedeutet das?
Das Schlussabrechnungspaket wurde Ihnen entweder von der Bewilligungsstelle, systembedingt oder auf Ihren eigenen Wunsch hin zurückgegeben. Die Gründe für die Rückgabe werden Ihnen in einer systemseitig versendeten Begleitmail und im Portal unter „Fragen und Antworten“ erläutert. Bitte reichen Sie das Paket (korrigiert) erneut binnen 6 Wochen ein. Sie können für eine einfach Handhabung hierfür die Funktion „Duplizieren“ nutzen. Bitte denken Sie daran, die unterzeichneten Erklärungen des Antragstellers für das aktuelle Paket zu ergänzen.
Ich habe es nicht geschafft, die Schlussabrechnung bis zum 30.09.2024 einzureichen. Was kann ich tun?
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung wurde mehrfach verlängert. Der Bund, die Bewilligungsstellen und die Steuerberaterkammern haben häufig darauf hingewiesen, dass die Schlussabrechnungen bis 30.09.2024 einzureichen sind. Bei Nichteinreichung droht die Rückzahlung der gesamten Fördersumme inkl. Zinsen seit Auszahlung.
Warum gibt es überhaupt eine Schlussabrechnung?
Die ausgezahlten Fördergelder stammen aus Steuermitteln - ein verantwortungsvoller Einsatz ist im öffentlichen Interesse. Während der Corona-Pandemie erfolgte die Antragstellung bewusst auf Prognosebasis, um Unternehmen schnell zu helfen. Klar war jedoch seit Beginn, dass auf Basis der tatsächlich eingetretenen Umsätze und Kosten eine Schlussabrechnung folgen muss.
Nach welchen Kriterien prüft die IHK?
Als Bewilligungsstelle sind wir an die Vorgaben des Bundes (BMWE) gebunden. Seit Beginn der Hilfsprogramme setzen wir uns kontinuierlich für pragmatische und unternehmensfreundliche Lösungen ein. Auch bei der Schlussabrechnung folgen wir unserem bewährten Grundsatz, die Anträge zügig und möglichst unbürokratisch zu prüfen.