Ratgeber

Schlussabrechnung Coronahilfen

Derzeit bearbeitet die IHK für München und Oberbayern die Schlussabrechnungen der Corona Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe). Die verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endete am 30.09.2024.

Häufige Fragen zur Schlussabrechnung

Ich habe ein technisches Problem. An wen kann ich mich wenden?

Bei technischen Problemen kann die Bewilligungsstelle leider nur bedingt bis gar nicht weiterhelfen. Der richtige Ansprechpartner ist daher bei allen technischen Fragestellungen der Service Desk des Bundes. Das Kontaktformular finden Sie über den folgenden Link.

Vielleicht findet sich die Antwort auf Ihre Frage auch im Leitfaden für prüfende Dritte auf der Website des Bundes.

Ich habe eine inhaltliche Frage. Wo finde ich Informationen?

Informationen finden Sie auf der Website des Bundes. Als Bewilligungsstelle dürfen wir inhaltlich nicht beraten und können dies im Rahmen eines Anrufs oder einer E-Mail auch nicht tun. Erst mit Einreichung eines Schlussabrechnungspakets können wir einen Sachverhalt umfassend beurteilen. Bei Unklarheiten treten wir nach der Einreichung eines Pakets über das Portal in Korrespondenz mit den prüfenden Dritten und fordern – sofern nötig – weitere Informationen oder Unterlagen an. Sollten Ihrerseits offene Punkte oder Unklarheiten bestehen, können Sie ergänzende Hinweise zu Ihrem Paket mit dessen Einreichung über das Portal hochladen. Wir werden diese selbstverständlich berücksichtigen.

Mein Schlussabrechnungspaket hat den Status „zurückgezogen“ oder „zurückgegeben“. Was bedeutet das?

Das Schlussabrechnungspaket wurde Ihnen entweder von der Bewilligungsstelle, systembedingt oder auf Ihren eigenen Wunsch hin zurückgegeben. Die Gründe für die Rückgabe werden Ihnen in einer systemseitig versendeten Begleitmail und im Portal unter „Fragen und Antworten“ erläutert. Bitte reichen Sie das Paket (korrigiert) erneut binnen 6 Wochen ein. Sie können für eine einfach Handhabung hierfür die Funktion „Duplizieren“ nutzen. Bitte denken Sie daran, die unterzeichneten Erklärungen des Antragstellers für das aktuelle Paket zu ergänzen.

Ich habe es nicht geschafft, die Schlussabrechnung bis zum 30.09.2024 einzureichen. Was kann ich tun?

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung wurde mehrfach verlängert. Der Bund, die Bewilligungsstellen und die Steuerberaterkammern haben häufig darauf hingewiesen, dass die Schlussabrechnungen bis 30.09.2024 einzureichen sind. Bei Nichteinreichung droht die Rückzahlung der gesamten Fördersumme inkl. Zinsen seit Auszahlung.

Warum gibt es überhaupt eine Schlussabrechnung?

Die ausgezahlten Fördergelder stammen aus Steuermitteln - ein verantwortungsvoller Einsatz ist im öffentlichen Interesse. Während der Corona-Pandemie erfolgte die Antragstellung bewusst auf Prognosebasis, um Unternehmen schnell zu helfen. Klar war jedoch seit Beginn, dass auf Basis der tatsächlich eingetretenen Umsätze und Kosten eine Schlussabrechnung folgen muss.

Nach welchen Kriterien prüft die IHK?

Als Bewilligungsstelle sind wir an die Vorgaben des Bundes (BMWE) gebunden. Seit Beginn der Hilfsprogramme setzen wir uns kontinuierlich für pragmatische und unternehmensfreundliche Lösungen ein. Auch bei der Schlussabrechnung folgen wir unserem bewährten Grundsatz, die Anträge zügig und möglichst unbürokratisch zu prüfen.

Bearbeitung der Schlussabrechnung

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen nach einer zügigen Bearbeitung der Schlussabrechnungen.

Die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung liegt bei knapp 300.000 Anträgen. Wir rechnen mit einem Abschluss eines Großteils der Anträge bis Ende 2025.

Leider können wir keine Einzelfälle vorziehen oder beschleunigt behandeln. Wir bearbeiten nach Antragseingang.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Schlussabrechnungen angezeigten Rück- bzw. Nachzahlungsbeträge unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen und keinesfalls als verbindliche Aussage für die finale Fördersumme angenommen werden sollen.

Rückzahlungen

Vorab: Nach derzeitigem Stand (September 2025) ändert sich bei ca. der Hälfte aller Anträge nichts an der Fördersumme, die Antragstellenden können die erhaltenen Gelder also komplett behalten. In weiteren ca. 30% der Fälle erhalten die Antragstellenden sogar eine Nachzahlung. In den restlichen Fällen waren die Umsatzprognosen in der Antragstellung zu niedrig angesetzt und die gewährten Zuschüsse deshalb zu hoch. Hier erfolgt ein Ausgleich durch eine Rückforderung. In den meisten Fällen wird diese vom Antragsteller auch erwartet, da das IT-Portal bereits bei Einreichung der Schlussabrechnung anzeigt, ob eine Bestätigung der Fördersumme, eine Nachzahlung oder eine Rückforderung zu erwarten ist. Im Falle einer Rückforderung handelt es sich zumeist um einen Bruchteil der insgesamt ausbezahlten Fördersumme. Nur in Ausnahmefällen ist die Rückforderung unerwartet und betrifft die gesamte Fördersumme, wenn z.B. keine Antragsberechtigung vorliegt und dies erst im Rahmen der Schlussabrechnung offenkundig wird.

Bitte warten Sie vor einer eventuellen Rückzahlung den finalen Bescheid ab.

Sofern sich im Rahmen der Prüfung der Schlussabrechnung eine (anteilige) Rückzahlung ergibt, hat das Unternehmen 6 Monate Zeit, um diese Rückzahlung zu tätigen.

Ab einem Rückforderungsbetrag von 3.600 Euro besteht zudem die Möglichkeit, über das Zahlungsziel von sechs Monaten hinaus eine Ratenzahlung über 18 weitere Monate zu beantragen. Bei Notwendigkeit einer Ratenzahlung wenden Sie sich bitte an rueckzahlung@muenchen.ihk.de.

Hintergrund

Nachdem der Bund die Corona-Maßnahmen Ende März 2022 beendete, sind im Anschluss daran die Corona-Wirtschaftshilfen Ende Juni 2022 ausgelaufen. Der aufgrund der andauernden Pandemie mehrfach verlängerte beihilferechtliche Rahmen der EU lief zu diesem Datum ebenfalls aus.

Die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I-IV sowie die November- und Dezemberhilfen sind grundsätzlich als zweistufige Verfahren aufgesetzt. In der 1. Stufe wurden die Anträge i.d.R. auf Prognosezahlen eingereicht (Kriterium: erwarteter Umsatzeinbruch in den jeweiligen Fördermonaten). In der 2. Stufe – der Schlussabrechnung mussten die tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen) eingereicht werden. Hieraus ergibt sich final die Förderberechtigung und die Förderhöhe. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.

Wurde die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden. Dies entspricht den Förderbedingungen.