IHK Ratgeber

Gewerbesteuerhebesätze

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Städte und Gemeinden legen die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes individuell fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Gewerbesteuer: Hebesätze der oberbayerischen Kommunen

Die IHK für München und Oberbayern hat für Sie die amtlichen Hebesätze der oberbayerischen Kommunen für das Jahr 2024 zusammengestellt. Eine Übersicht und einen Vergleich zur Entwicklung zum Vorjahr finden Sie in unserer Gewerbesteuer Oberbayern aktuelle Hebesätze 2024

Einen Überblick über die wesentlichen gewerbesteuerlichen Aspekte erhalten Sie auf unserer Ratgeberseite zur Gewerbesteuer.

Achtung: Die Kommunen können die Hebesätze unterjährig per Beschluss ändern. Wir empfehlen daher, zusätzlich bei den Kommunen nach dem aktuellen Stand zu fragen. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter www.standortportal.bayern.

Gewerbesteuer als Standortfaktor

Zu den wichtigsten betrieblichen Entscheidungen von Unternehmen zählt die Wahl eines möglichst optimalen Standortes, da die Qualität des Standortes für den unternehmerischen Erfolg von elementarer Bedeutung ist. Die Standortwahl wird von vielfältigen Faktoren bestimmt. Standortfaktoren sind die variablen standortspezifischen Bedingungen und Einflüsse, die sich positiv oder negativ auf die Anlage und Entwicklung eines Betriebs auswirken. Finanzielle Belastungsunterschiede sind neben der Größe einer Stadt/Gemeinde, der örtlichen Infrastruktur, der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte, Angeboten der Gemeinden an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter etc. ein wichtiger Faktor für die Standortwahl von Unternehmen. Im Prozess der Standortentscheidung mögen Realsteuern nur einen Teil des Gesamtbildes ausmachen. Aus wirtschafts- und finanzpolitischer Sichtweise bilden Realsteuern jedoch einen besonders wichtigen Faktor, da sie durch politisches Handeln vergleichsweise schnell veränderbar sind.

Insgesamt nimmt die Belastung der Unternehmen mit Realsteuern kontinuierlich zu. Mit jedem Prozentpunkt, um den die Hebesätze steigen, nimmt die Gefahr einer Substanzbelastung der Unternehmen durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zu. Zahlreiche Hebesatzerhöhungen sind zudem unmittelbares Ergebnis kommunaler Haushaltssanierungsprogramme. Sie sind jedoch kein geeignetes Instrument zur Haushaltssanierung, da die jeweiligen Wirtschaftsstandorte dadurch langfristig im Standortwettbewerb an Attraktivität verlieren. Die unbestritten schwierige Haushaltslage vieler Kommunen lässt sich somit nicht mittels Steuererhöhungen lösen, da sie letztlich sogar die Substanz von Unternehmen angreifen können. Höhere Steuerbelastungen können nicht nur Neuansiedlungen verhindern, sondern können unter Umständen zur Abwanderung von Unternehmen führen.

Nachhaltig lassen sich die Einnahmen vielmehr über eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung erhöhen. Voraussetzung dafür sind möglichst niedrige Steuerbelastungen, die den Unternehmen die Mittel für Investitionen belässt. Höhere Steuerbelastungen für Unternehmen durch steigende Hebesätze sind vor allem an den Standorten kontraproduktiv, die ohnehin mit schwierigen Strukturveränderungen zu kämpfen haben. In diesen Fällen müssen die Ausgaben vor Ort noch konsequenter minimiert werden, etwa durch eine Intensivierung der kommunalen Zusammenarbeit oder Hilfe von auflen (z.B. vom Land).

Entwicklung der Gewerbesteuer in Oberbayern 2024

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Die Karte zeigt die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze in den oberbayerischen Kommunen. Rot hinterlegte Kommunen haben einen hohen Hebesatz. Grün gefärbte Kommunen haben im oberbayerischen Vergleichen einen niedrigen Hebesatz.

Im Jahr 2024 beträgt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz der oberbayerischen Gemeinden 342 % und erhöht sich damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um 3 Prozentpunkte. Auf Ebene der Landkreise variieren die durchschnittlichen Hebesätze zwischen 305 % im Landkreis München und 367 % im Landkreis Erding. Die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim veranschlagen einen Hebesatz von 400 %, während es in der Landeshauptstadt München 490 % sind.

Die höchsten Hebesätze der einzelnen Kommunen (ohne die kreisfreien Städte) weisen die Gemeinde Berglern und Wartenberg (Lkr. Erding) sowie Herbertshausen (Lkr. Dachau) mit 450 % auf. Der niedrigste Hebesatz liegt dagegen bei 240 %. Dieser wird von den Gemeinden Stammham (Lkr. Altötting), Pöcking (Lkr. Starnberg), Grünwald (Lkr. München) und Bad Wiessee (Lkr. Miesbach) veranschlagt.

Im bayern- und deutschlandweiten Vergleich werden die Unternehmen in Oberbayern mit einem Durchschnittshebesatz von 342 % vergleichsweise wenig belastet. Dieser liegt drei Prozentpunkte unter dem bayerischen und 67 Prozentpunkte unter dem deutschen Schnitt.

Im Vergleich zum Vorjahr haben 55 der 500 hebesatzberechtigten Kommunen den Hebesatz erhöht, während in drei Gemeinde der Hebesatz gesenkt wurde. Im Vergleich zum Jahr 2014 haben 15 Kommunen ihren Hebesatz gesenkt und 203 diesen erhöht.